BGH Entscheidung gefallen

Manche mögen es bereits mitbekommen haben: Nach drei Jahren Verfahrensdauer hat heute der Bundesgerichtshof als letzte Instanz seine Entscheidung im Streit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen PAYBACK verkündet. In dem Streit ging es um drei Klauseln in unserem Anmeldeformular.

Der BGH ist in allen wesentlichen Punkten unserer Rechtsauffassung gefolgt. Das heisst, wir dürfen weiterhin auf unseren Anmeldeformularen das vollständige Geburtsdatum erheben, die Partner dürfen uns weiterhin Informationen zu erworbenen Waren und Dienstleistungen der Kunden übermitteln und auch hinsichtlich der Gestaltung der Einwilligung zur Datennutzung zu Werbezwecken liegt unter Datenschutzgesichtspunkten kein Grund zur Beanstandung vor. Damit hat der BGH bestätigt, dass sich PAYBACK absolut datenschutzkonform verhält.

Einen Wermutstropfen gibt es für uns: Das Anmeldeformular muss in puncto Zustimmung zu SMS und Email geändert werden. Dies ist aus unserer Sicht überraschend, denn dieser Punkt wurde weder in der Klage noch irgendwann sonst im Verfahren thematisiert. Wir waren der Auffassung, dass mit der aktuellen Gestaltung der Zustimmung durch Angabe der Nummer bzw. Adresse eine klare Regelung vorliegt.

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