Wusstet Ihr schon…?
…dass jedes PAYBACK Mitglied jederzeit Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten anfragen kann? Aktuell läuft eine Aktion der Grünen, die im Netz dazu aufrufen, bei einigen Unternehmen wie PAYBACK diese Anfrage zu starten. Dazu bieten sie gleich ein entsprechendes Formular an.
Dies mag nun den Eindruck erwecken, nur mit Hilfe der Grünen sei eine solche Auskunft möglich, was allerdings wenig mit der Realität zu tun hat. Unternehmen sind nach §34 BDSG gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden jederzeit über gespeicherte Daten Auskunft zu geben. Und das tun wir natürlich seit Bestehen von PAYBACK auch - bereits vor der Aktion konnte man telefonisch, schriftlich oder per Email (an: datenschutz@payback.de) bei uns eine entsprechende Abfrage starten. Innerhalb von zwei bis drei Wochen kriegt man eine Liste mit den gespeicherten Daten per Post zugeschickt. Was uns die Arbeit erleichtert, ist die Nennung der PAYBACK Kundennummer.


