Wusstet Ihr schon…?
…dass jedes PAYBACK Mitglied jederzeit Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten anfragen kann? Aktuell läuft eine Aktion der Grünen, die im Netz dazu aufrufen, bei einigen Unternehmen wie PAYBACK diese Anfrage zu starten. Dazu bieten sie gleich ein entsprechendes Formular an.
Dies mag nun den Eindruck erwecken, nur mit Hilfe der Grünen sei eine solche Auskunft möglich, was allerdings wenig mit der Realität zu tun hat. Unternehmen sind nach §34 BDSG gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden jederzeit über gespeicherte Daten Auskunft zu geben. Und das tun wir natürlich seit Bestehen von PAYBACK auch - bereits vor der Aktion konnte man telefonisch, schriftlich oder per Email (an: datenschutz@payback.de) bei uns eine entsprechende Abfrage starten. Innerhalb von zwei bis drei Wochen kriegt man eine Liste mit den gespeicherten Daten per Post zugeschickt. Was uns die Arbeit erleichtert, ist die Nennung der PAYBACK Kundennummer.



05.12.2008 - 18:24 Uhr
Um die Beantragung Ihrer Payback-Kundendaten müssen sich Mitarbeiter von REAL gar keine Sorgen machen, das erledigt ihr Arbeitgeber gleich mit - anschliessend werden sie dann gefeuert.
Wer dazu mehr wissen will, kann es hier nachlesen: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,593992,00.html
05.12.2008 - 18:47 Uhr
Hi Karsten, jeder kann selbst lesen uns soll sich sein eigenes Bild zu diesem angeblichen “Datenschutzmissbrauch” machen. Mein Kommentar dazu: Wie schnell doch Täter zu Opfer stilisiert werden…
05.12.2008 - 19:16 Uhr
Für mich ist der Artikel sehr sachlich geschrieben, aber davon kann sich jeder selbst überzeugen.
Wenn “Nina” hier von Tätern spricht, dann wäre beim Verdacht einer Straftat die Staatsanwaltschaft für die Herausgabe von Daten der richtige Adressat gewesen und niemand anders.
Für mich ist es mehr als bedenklich, wenn der Datenschutzbeauftragte von Schweswig-Holstein ein vernichtendes Urteil über die Datenschutzpraxis bei PAYBACK fällt: “Die Datenlieferung ist unzulässig… Jeder Payback-Kunde muss theoretisch damit rechnen, dass das Unternehmen persönliche Daten ohne Absprache weitergibt - auch wenn es dafür eigentlich keine ausreichende Gründe gibt. “
08.12.2008 - 06:22 Uhr
@Karsten: Fakt ist aber auch, dass die eigentliche Tat im Prinzip Diebstahl war (ist). Richtig (und vor allem Datenschutz korrekt) wäre es gewesen, die Daten nur der Staatsanwaltschaft zu übergeben, nur so wie die Sache sich derzeit in einigen Medien auch darstellt (weil Geringfügigkeitsgrenze): Diebstahl bis zu einer bestimmten Höhe ist O.K.?
Datenschutz = Verbraucherschutz - Völlig richtig, nur wer dann schützt Verbraucher vor bestimmte “Arten von (Daten- und Verbraucher)- schützern”?
13.08.2009 - 10:03 Uhr
Liebes Nina-Team,
um den Datenschutz in deutschen Unternehmen ist es leider nicht sehr gut bestellt, wie wir alle seit geraumer Zeit leider immer wieder aufs neue lernen müssen.
In diesem Sinne sind Eure Reaktionen auf die Kommentare hier auch nicht gerade vertrauenerweckend:
1. Ich glaube nicht, dass die Grünen den Eindruck erwecken möchten, dass eine Anfrage zu den gespeicherten Daten nur über sie gehe. Sie möchten nur zeigen, wie einfach diese Anfrage geht und fordern dazu auf, solch eine Anfrage durchzuführen. Da braucht Ihr Euch gar nicht so verschnupft zu geben.
2. Real: “Mein Kommentar dazu: Wie schnell doch Täter zu Opfer stilisiert werden…”
Wenn das allen Ernstes Eure Stellungnahme zu diesem Thema ist, dann kann es mit dem Datenschutzbewusstsein bei Payback wirklich nicht weit her sein. Payback hat widerrechtlich Daten weitergegeben. Egal ob die REAL-Mitarbeiter nun eine Straftat begangen haben oder nicht. Payback ist keine Ermittlungsbehörde!
Fazit: Ist der Generalverdacht gegenüber Unternehmen hinsichtlich der Handhabung persönlicher Daten unbegründet? Nachdem was ich hier lese: NEIN!